AGB

Ausgabe Juli 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ME4YOU AG betreffend Datendienste

 

  1. Anwendungsbereich und Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Benutzung von spezifischen Datendienstleistungen und –produkten, welche durch die ME4YOU AG (nachstehend «ME4YOU» genannt) ergänzend zum jeweiligen Vertrag zur Nutzung von Datendienste zur Anwendung gelangen.

Sie bilden einen integrierten Bestandteil zum Vertrag „Datendienste.“

  1. Leistungen von ME4YOU AG

ME4YOU steht gegenüber den Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung der vereinbarten Leistungen ein. ME4YOU bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der von ihr eingesetzten Infrastruktur wie Netze, Produkte etc., kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren übernehmen. ME4YOU kann zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen jederzeit Dritte beiziehen.

  1. Leistungen / Pflichten der Kunden 

3.1 Allgemein 

Die Kunden sind für die rechts- und vertragskonforme Benutzung der Dienstleistungen und Produkte von ME4YOU sowie für die fristgerechte Bezahlung jeglicher Nutzung verantwortlich. 

3.2 Verantwortung der Kunden 

Die Kunden sind für den Inhalt der Informationen (namentlich Sprache oder Daten in jeglicher Form) verantwortlich, welche sie ME4YOU übermitteln oder von ME4YOU bearbeiten lassen oder die sie allenfalls Dritten zugänglich machen. Die Kunden sind verpflichtet, zumutbare und geeignete Vorkehrungen zu treffen, um Schaden von ME4YOU abzuwenden. Weitere Pflichten der Kunden können sich aus dem Vertragsdokument ergeben. 

Bestehen nach Auffassung von ME4YOU begründete Anzeichen für eine rechtswidrige Benutzung der Dienstleistungen und Produkte, kann ME4YOU die Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benützung anhalten, ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz verlangen. ME4YOU kann die gleichen Massnahmen treffen, wenn sie Grund zur Annahme hat, dass die Kunden den Vertrag verletzen oder verletzen werden oder sie bei Vertragsabschluss unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht haben. Kündigt ME4YOU aus einem der genannten Gründe den Vertrag, bleiben die Kunden gegebenenfalls gemäss den Bestimmungen der Vertragsdokumente über die vorzeitige Vertragsbeendigung zahlungspflichtig. 

3.3 Nutzung durch Dritte 

Die Kunden sind für jede Benutzung der Dienstleistungen und Produkte, auch für eine solche durch unbefugte Drittpersonen, verantwortlich, und verpflichtet, das hierfür geschuldete Entgelt zu bezahlen. 

  1. Preise 

Die von den Kunden zu bezahlenden Preise für Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus dem Vertragsdokument. 

  1. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen 

5.1 Rechnungsstellung 

Die Rechnungsstellung durch ME4YOU erfolgt gemäss der in den Vertragsdokumenten vereinbarten Bedingungen. 

5.2 Zahlungsbedingungen 

Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem auf der Rechnung oder in den Vertragsdokumenten angegebenen Datum oder innert der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Die Kunden können bis zu diesem Datum schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlassen sie dies, gilt die Rechnung als akzeptiert. 

5.3 Zahlungsverzug 

Haben die Kunden bis zum angegebenen Datum oder innert Zahlungsfrist weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, kann ME4YOU die Erbringung sämtlicher Leistungen ohne weitere Ankündigung unterbrechen, andere Massnahmen zur Verhinderung von Schaden treffen und den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Für Mahnungen kann ME4YOU Mahngebühren erheben. Die Kunden tragen sämtliche weiteren Kosten, die ME4YOU durch den Zahlungsverzug entstehen. Dies gilt auch bei Bezahlung über Lastschriftverfahren. Ist das Konto des Kunden beim Lastschriftverfahren nicht gedeckt, kann ME4YOU eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 30.– pro Fall erheben. 

5.4 Vorauszahlung und Sicherheit

Hat ME4YOU begründete Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich möglicherweise das Inkasso von Forderungen, kann ME4YOU eine Vorauszahlung oder Sicherheit nach ihrer Wahl verlangen. Leisten die Kunden die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht, kann ME4YOU die gleichen Massnahmen treffen wie beim Zahlungsverzug. Sicherheiten in Form einer Barhinterlegung werden zum Zinssatz von 2% verzinst. ME4YOU kann alle Forderungen gegen die Kunden mit geleisteten Sicherheiten verrechnen. 

5.5 Verrechnung 

Die Kunden können Forderungen von ME4YOU nicht mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen. 

5.6 Mehrwertsteuer (MwSt) 

Für die Berechnung der MwSt wird der jeweils geltende Steuersatz verwendet. 

  1. Inkrafttreten, Dauer und Beendigung des Vertrages 

Sofern die Vertragsdokumente nichts anderes vorsehen, dauert der Vertrag unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen jederzeit schriftlich gekündigt werden. 

Wurde eine Mindestvertragsdauer vereinbart und kündigt der Kunde den Vertrag vor deren Ablauf, schuldet er ME4YOU das Entgelt für die während der Restlaufzeit nicht bezogenen Leistungen, sofern in den Vertragsdokumenten nichts anderes vereinbart wurde. 

ME4YOU kann den Vertrag nach schweren Vertragsverletzungen durch die Kunden jederzeit frist- und entschädigungslos auflösen. 

  1. Teilnichtigkeit 

Die allfällige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen in den Vertragsdokumenten (wie Vertragsurkunde, AGB, Leistungsbeschreibung, etc. soweit vorhanden) ist ohne Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Nötigenfalls treffen die Parteien eine Absprache, die der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. 

  1. Vertragsänderungen 

ME4YOU behält sich vor, ihre Dienstleistungen, Produkte, deren Preise und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Änderungen gibt ME4YOU den Kunden schriftlich bekannt.

  1. Vertragsübertragung, Abtretung und Verpfändung

Das Vertragsverhältnis oder Rechte und Pflichten daraus können nur mit schriftlicher Zustimmung von ME4YOU übertragen oder abgetreten werden. 

  1. Kundendaten 

Beim Umgang mit Daten hält sich ME4YOU an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Datenschutzrecht. ME4YOU erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, für die Pflege der Kundenbeziehung, die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden. 

Wird eine Leistung von ME4YOU gemeinsam mit Dritten erbracht oder beziehen die Kunden Leistungen Dritter über die Infrastruktur von ME4YOU, so kann ME4YOU Daten über die Kunden an Dritte weitergeben, insoweit dies für die Erbringung solcher Leistungen oder für das Inkasso notwendig ist. 

ME4YOU trifft Vorkehrungen, um die von ihr eingesetzte Infrastruktur vor Eingriffen Dritter zu schützen. Ein absoluter Schutz vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören kann jedoch nicht gewährt werden. ME4YOU kann für solche Eingriffe nicht haftbar gemacht werden. 

  1. Vertraulichkeit 

Jede Vertragspartei behandelt alle Informationen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Vorbehalten bleiben weiter die gesetzlichen Auskunftspflichten. Die Vertragspartner stellen zudem die vertrauliche Behandlung durch ihre Mitarbeiter und beigezogener Spezialisten wie z.B. EDV-Spezialisten, Anwälte, Revisoren und Experten sicher. ME4YOU und der Kunde können vertrauliche Informationen innerhalb ihrer Teams verwenden. Sie gewährleisten entsprechend eine vertrauliche Behandlung.

Vertrauliche Informationen umfassen nicht solche Informationen, die:

- dem anderen Vertragspartner bereits bekannt waren, bevor sie ihm der geschützte Vertragspartner zugänglich gemacht hat; - allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass der andere Vertragspartner dies zu vertreten hat; - dem anderen Vertragspartner durch einen Dritten rechtmässig und ohne Weitergabebeschränkungen bekannt gegeben wurden; - vom anderen Vertragspartner selbst entwickelt wurden, ohne hierbei die vertraulichen Informationen des geschützten Vertragspartners zu nutzen oder sich darauf zu beziehen.

- Im Zweifel sind die Tatsachen vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.

- Verletzt ein Vertragspartner vorstehende Geheimhaltungspflichten, schuldet er dem anderen Vertragspartner eine Zahlung, sofern er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Diese Zahlung beträgt je Schadenfall höchstens CHF 20'000.00. Diese Zahlung befreit den Vertragspartner nicht von der Geheimhaltungspflicht; sie wird aber auf den zu leistenden Schadenersatz angerechnet.

  1. Geistiges Eigentum 

Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kunden das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte von ME4YOU. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkten von ME4YOU verbleiben bei ihr oder den berechtigten Dritten. 

  1. Immaterialgüterrechte

Alle bei der Vertragserfüllung (Erbringung der Dienstleistungen) entstehenden Immaterialgüterrechte (Urheberrechte, Patentrechte etc.) gehören ME4YOU oder den Kunden sofern die Vertragsurkunde keine abweichende Regelung enthält. Der Kunde kann ihm gehörende, für die Vertragserfüllung benötigte Immaterialgüterrechte, einschliesslich der von Dritten erworbenen, ME4YOU übertragen.

  1. Haftung von ME4YOU 

14.1 Allgemeine Haftungsbestimmung 

Bei Vertragsverletzungen haftet ME4YOU für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Absichtlich oder grobfahrlässig verschuldete Schäden ersetzt ME4YOU. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ME4YOU für Sachschäden bis zum Betrag von CHF 5‘000.– je Schadenereignis und für Vermögensschäden bis zum Gegenwert von höchstens CHF 3'000.– je Schadenereignis. In keinem Fall haftet ME4YOU für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste. ME4YOU haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen und Produkte. ME4YOU haftet für das Verhalten ihrer Mitarbeiter.

14.2 Investitionsschutz 

Es besteht kein Anspruch einzelner Kunden auf eine bestimmte Ausgestaltung der Infrastruktur oder auf die Beibehaltung von Dienstleistungen, sofern dies in der Vertragsurkunde nicht ausdrücklich anders festgehalten ist. 

14.3 Höhere Gewalt 

ME4YOU haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten namentlich Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen usw.), kriegerische Ereignisse, Terrorismus, Streik, unvorhergesehene behördliche Restriktionen, Stromausfall, Virenbefall. 

15. Haftung Kunde 

Ist wegen ungetreuer oder unsorgfältiger Ausführung der Leistungen ein Schaden entstanden, haftet der Kunde für dessen Ersatz, wenn er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Der Kunde haftet für jedes Verschulden, aber höchstens für den entstandenen Schaden. Die Haftung ist pro Ereignis beschränkt auf höchsten CHF 5‘000.00. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Die Kunden haften für das Verhalten ihrer Hilfspersonen (z.B. Mitarbeiter, betriebsfremdes Personal) wie für ihr eigenes. 

  1. Verzug

Die Vertragspartner kommen bei Nichteinhalten der in der Vertragsurkunde als verzugsbegründend vereinbarten Termine (Verfalltagsgeschäfte) ohne weiteres in Verzug, in den übrigen Fällen nach Mahnung unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist.

Kommt der Auftragnehmer in Verzug, schuldet er eine Zahlung, sofern er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Die Zahlung wird pro Verspätungstag auf 0.2% der gesamten Vergütung, insgesamt aber höchstens auf 10% der gesamten Vergütung, festgesetzt.

Sie ist auch dann geschuldet, wenn die Leistungen vorbehaltlos angenommen werden. Die Zahlung befreit den Auftragnehmer nicht von den anderen vertraglichen Verpflichtungen, sie wird aber auf den zu leistenden Schadenersatz angerechnet.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Im Übrigen ist auf das Vertragsverhältnis schweizerisches Recht anwendbar.

Gerichtsstand ist Biel.